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Einsatzführungsdienst

Je nach Größe eines Einsatzes (vgl. Gefahrenabwehrstufen) gibt es verschiedene Führungsstufen, die aufeinander aufbauen. Das bedeutet, wenn sich eine Einsatz-Lage ausweitet, wird die nächsthöhere Führungsstufe einfach darüber gesetzt. Diese Führungsstufen, mit der dazugehörenden Führung, sind hier von unten nach oben beschrieben.

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Führungsstufe A -- Gruppenführer

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Ein Gruppenführer ist für ein ihm zugeordnetes Fahrzeug im Einsatz verantwortlich. Das heißt, er befehligt und überwacht die 9-köpfige (ggf. auch 6-köpfige) Besatzung und die von ihr durchgeführten Arbeiten. Der Gruppenführer wird durch eine blaue Gruppenführer-Weste gekennzeichnet.

Führungsstufe B -- Zugführer

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Ein Zugführer leitet den Einsatz eines Lösch- bzw. Hilfeleistungszugs vor Ort. Wobei in March der Löschzug aus folgenden Fahrzeugen besteht: Einsatzleitwagen (ELW), Löschfahrzeug-1 (LF-1), LF-2; der Hilfeleistungszug aus: ELW, LF-1, Gerätewagen-Logistik (GWL). Ein Zug umfasst je nach Art zwischen 20 bis 24 Einsatzkräften, der erweiterte Zug (also mit GWL und LF-2) aus 26 bis 32 Einsatzkräften. Die Aufgabe des Zugführers ist das Führen des feuerwehrtechnischen Einsatzes sowie das Einleiten und Überwachen taktischer Maßnahmen, z. B. Fahrzeugaufstellungen, Wasserentnahmestellen, etc.. Ihm können auch Einheiten unterstellt sein, die nicht zur Feuerwehr gehören. Als Führungsmittel steht dem Zugführer ein ELW zur Verfügung. Der Zugführer wird durch die grüne Zugführer-Weste gekennzeichnet. Ist der Feuerwehrkommandant/Stv. in Funktion Zugführer tätig, kennzeichnet sich dieser mit der gelben Einsatzleiter-Weste.

Der Zugführer wird durch einen Gruppenführer ZBV (Führungsassistent) u./o. einen oder zwei Führungs-Melder in seiner Arbeit unterstützt. Der "Gruppenführer zur besonderen Verwendung" ist selbst kein taktischer Einheitsführer, sondern unterstützt den Zugführer oder die Einsatzleitung vor Ort, in dem er Funkkontakt zur Leitstelle hält, auf Anweisung Lagemeldungen absetzt, weitere Kräfte nachfordert, eine Lageskizze anfertigt und das Einsatztagebuch führt. Auch die Recherche in den mitgeführten Unterlagen (Gefahrstoffdatenbank, Objektpläne, Hinweise zur Technischen Rettung, u.a.) ist seine Aufgabe. Ist kein Führungs-Melder vorhanden, fährt der GF-ZBV auch den ELW , mit dem der Zugführer zur Einsatzstelle ausrückt.

Führungsstufe C -- Einsatzleiter

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Der Feuerwehrkommandant/Stv. (zusammengefasst als Kommando bezeichnet) stellt die Führungsstufe oberhalb der Zugführer dar. Die Führungsstufe C liegt meist dann vor, wenn sich mehr als ein Zug im Einsatz befindet, wenn sich der Einsatz in mind. zwei Einsatzabschnitte aufteilt, oder allgemein ausgedrückt, bei Einsätzen mit hohem Kräfte- u./o. Koordinierungsbedarf, nicht nur feuerwehrtechnischer Art. Der Einsatzleiter hat gegenüber dem Zugführer ein anderes Aufgaben-Spektrum, das man wie folgt beschreiben kann:

  • Treffen sämtlicher strategischer Entscheidungen
  • Die Ordnung des Einsatzraumes (wo werden wann welche Abschnitte mit welchen Funkkreisen gebildet? Bereitstellungsräume? Aufstellflächen?)
  • Kräfte-Bedarf (Nachforderungen)
  • Versorgung und Logistik (Nachforderungen)
  • Klärung und Erfassung rechtlicher Fragen
  • Kontakt zur Polizei
  • Kontakt zum Rettungsdienst
  • Kontakt zum Bürgermeister
  • Kontakt zum Kreisbrandmeister u. ggf. weiteren Behörden
  • Kontakt zur Presse
  • Beratung/Betreuung Betroffener bzw. Angehörigen

Die Funktion Einsatzleiter wird ausschließlich vom Kommando gestellt. Der Einsatzleiter wird durch die gelbe Einsatzleiter-Weste gekennzeichnet.

Führungsstufe D -- Kreisbrandmeister

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Die Führungsstufe D soll hier der Vollständigkeit halber auch genannt werden. Diese wird meist aber nur bei sehr großen und ausgedehnten Groß-Ereignissen oder im Katastrophenfall eingerichtet. Die Technische Einsatzleitung liegt dann in der Regel beim Kreisbrandmeister, der unter sich einen Führungsstab aufbaut.

Die organisatorische Oberleitung der Kommune liegt dagegen beim Bürgermeister als Ortspolizeibehörde bzw. Landrat/Oberbürgermeister als Untere Katastrophenschutzbehörde.