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Einsatzfahrzeuge aus March und Umgebung vor dem FeuerwehrgerätehausUnser Hobby ist Ihre Sicherheit

Die Feuerwehr ist eine der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde – sie ist also kein Verein. Die Gemeinde wird durch das Landesfeuerwehrgesetz von Baden-Württemberg verpflichtet eine Feuerwehr aufzustellen, den örtlichen Gegebenheiten auszustatten und zu unterhalten. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr verrichten ihren Dienst auf ehrenamtlicher Basis, zusätzlich zu ihrem eigentlichen Beruf oder ihrer Ausbildung.

Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört neben der Brandbekämpfung in zunehmendem Maße vor allem die Technische Hilfeleistung bei Notfällen (z.B. bei Verkehrsunfällen oder bei schweren Unwettern). Ein immer bedeutend werdender Sektor ist der Vorbeugende Brandschutz, hier sei das Stichwort Rauchmelder genannt. Versinnbildlicht werden die Aufgaben der Feuerwehr im Motto „Retten – Löschen – Bergen – Schützen“.

In Deutschland sind 996.688 Bürger als Helfer Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr – Tendenz fallend. Sie bewältigen (inkl. Feuerwehr-Rettungsdienst, aber ohne Krankentransporte) insgesamt die Zahl von 3,19 Mio. Einsätzen im Jahr – Tendenz steigend. (Stand:2015)

In March sind es rund 80 aktive Mitglieder der Einsatzabteilung, darunter sieben Frauen, die den Feuerwehr-Einsatzdienst in der Gemeinde sicherstellen (Stand: 2022). Im Jahr 2021 musste die ehrenamtliche Mannschaft 80 Einsätze bewältigen; im Jahr 2015 waren es nicht weniger als 123 Einsätze.

Ein Teil der Einsatzabteilung im Jahr 2018
 
 

Feuerwehrbedarfsplanung

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Was aber bedeutet „entsprechend leistungsfähig“? Um diese Frage zu beantworten, soll ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden. Für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes wird vom Innenministerium Baden-Württemberg eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt. Diese Vorlage soll Gemeinden kleinerer und mittlerer Größe als Leitfaden bei der Aufstellung ihrer Feuerwehrbedarfsplanung dienen.

Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wird auf die gemeinsam vom Landesfeuerwehrverband und Innenministerium Baden-Württemberg herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr“ verwiesen. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit liegt jedoch in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde.

Der vorliegenden Feuerwehrbedarfspläne enthalten daher wesentliche Angaben für die Be-schreibung der feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.

Strategie-Papiere Feuerwehr March 2030

Gruppenfoto Einsatzabteilung 2018

Zahlen und Fakten

Daten beziehen sich auf alle bundesdeutschen Feuerwehren (Stand: 31.12.2015)

Anzahl Feuerwehrangehörige

Freiwillige Feuerwehr996.688(davon Frauen: 89.112)  
Berufsfeuerwehr31.308(davon Frauen: 359)  
Jugendfeuerwehr249.027   
Werkfeuerwehr30.707   
GESAMT1.307.730   

Einsätze

Brände192.078   
Technische Hilfe611.721   
Tiere/Insekten36.372   
Fehleinsätze295.591   
Rettungsdienste2.054.766   
GESAMT3.190.528   

Anzahl kommunale Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehr22.690   
Berufsfeuerwehr105