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Einsatzbericht



044 - So, 18.06.2017 - Brand 1: Unbeaufsichtigtes Grillfeuer, Waldspielplatz Buchheim
Brand (KBr-B) Kleinbrand B = bis 1 Rohr im Einsatz

Datum So, 18.06.2017
Einsatzzeit 09:44 Uhr
Einsatzdauer 00:36 Std.
Fahrzeuge March: Löschfahrzeug LF 16/12 (March 1/44)


Passant entdeckt Rauchentwicklung einer unbeaufsichtigte Grillstelle auf dem Waldspielplatz

Eine Frau ging mit ihrem Hund im Bereich des Buchheimer Waldspielplatzes spazieren. Dabei erblickte sie eine qualmende und noch brennende Grillstelle die noch dazu unbeaufsichtigt war. Da sie sich unsicher war wie sie reagieren sollte und das Stichwort "Waldbrand" ihr wohl keine Ruhe gab, wählte sie den Feuer-Notruf 112. Dies führte zur Alarmierung des diensthabenden Zug 2 der Feuerwehr March.

Die Feuerwehr fand eine nicht offizielle Grillstelle vor, die völlig unbeaufsichtigt brannte. Eine Abgrenzung der Grillstelle, zum Beispiel mit Steinen, war nicht vorhanden. Daraufhin wurde die Brandstelle mit einem C-Rohr schnell abgelöscht und der Einsatz im Anschluss beendet.

Waldbesucher und Nutzer der Waldspielplätze sollten generell vorsichtig sein und sich an die Regeln halten. So herrsche im Sommer im Wald ein generelles Rauchverbot, das auch an Grillstellen oder an Waldparkplätzen gelte. Auch ist das Grillen nur an offiziellen und fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Mitgebrachte Grills dürften im Wald nicht betrieben werden. Wildes Grillen ist streng verboten um Wald - und Flächenbränden vorzubeugen! Muss die Feuerwehr wegen einer "wilden Grillstelle" ausrücken und wird der Verursacher ermittelt, erwartet diesen eine hohe dreistellige Rechnung für den Feuerwehreinsatz.