Einsatzbericht
071 - Mo, 31.08.2026 - Brand 3: Hausrauchmelder, Konrad-Stürtzel-Straße
Technische Hilfe Sonstige Art
| Datum | Mo, 31.08.2026 |
| Einsatzzeit | 07:05 Uhr |
| Einsatzdauer | 00:39 Std. |
| Fahrzeuge | March: Tanklöschfahrzeug TLF 4000 (March 24) March: Löschfahrzeug LF 8/6 (March 42) March: Löschfahrzeug LF 16/12 (March 44) |
Rauchmelder piepst, Bewohner sind im Urlaub. Und nun?
Bewohner eines Mehrfamilienwohnhauses nahmen den schrillen Warnton eines Rauchmelders wahr. Das schrille Piepsen kam aus der Wohnung im Erdgeschoss, deren Bewohner sich zu der Zeit im Urlaub befanden. Da niemand aus dem Gebäude Zugang zu der Wohnung hatte, wurde folgerichtig via Notruf 112 die Feuerwehr über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. Diese wurde über einen Gesamtwehralarm in den Einsatz gerufen.
Die Lage vor Ort war eine für solche Fälle typische Situation: Kein Zweitschlüssel der betreffenden Wohnung für die Anrufer vorhanden; sämtliche Fenster und Balkontüren der betreffenden Wohnung waren durch Rollläden geschlossen; (Haus)Rauchmelder war im Erdgeschoss deutlich hörbar. Dadurch liegt "Gefahr im Verdacht" vor. In solch einer Situation muss die Feuerwehr, durch den piepsenden Rauchmelder, davon ausgehen, dass es in der Wohnung alsbald zu einem Brand kommt. Deshalb darf und muss sich die Feuerwehr -- möglichst zerstörungsfrei -- Zugang zur Wohnung verschaffen, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Polizei darf das nicht: Sie darf sich zu einer Wohnung erst bei "Gefahr im Verzug" Zugang verschaffen.
Die Feuerwehr leitete daraufhin ihre Maßnahmen ein: Erkundung des Objekts von außen und Erkundung der Wohnungseingangstüre mit ersten Maßnahmen. Es wurde dann jedoch entschieden, die Türe doch nicht zu öffnen, sondern den Zugang durch ein gekipptes Fenster über die Steckleiter vorzunehmen. Von außen waren weder Feuer noch Rauch erkennbar. Außerdem wurde die Polizei an die Einsatzstelle nachgefordert. Der betreffende Melder wurde in der Wohnung in Augenschein genommen: Es war kein Auslösegrund feststellbar, weshalb der Rauchmelder demontiert wurde um ein erneutes Auslösen auszuschließen. Am Ende konnte die Feuerwehr die Wohnung wieder verlassen und das Fenster in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Kurz darauf rückte die Feuerwehr wieder von der Einsatzstelle ab. Der Einsatz selbst war damit kein Brandeinsatz, sondern eine Hilfeleistung mit Erkundung. Vor Ort ist nur minimaler Sachschaden entstanden.
Es ist gar nicht so selten, dass Rauchmelder hin und wieder ohne erkennbaren Grund auslösen. Meist sind gewöhnliche Hausrauchmelder optische Rauchmelder, die eine Mess-Strecke nach dem Lichtschranken-Prinzip besitzen. Manchmal setzt sich in der Mess-Strecke mit der Zeit einfach Staub ab, was dann irgendwann den Alarm auslöst. Manchmal können es auch Insekten sein, die sich an der Lichtschranke unbemerkt einnisten. Passiert dies genau dann wenn niemand zu Hause ist und das Piepsen über einen längeren Zeitraum nicht von selbst oder durch Maßnahmen der Bewohner verstummt, dann muss man von einem drohenden Brandereignis ausgehen, weshalb Nachbarn, Bewohner oder andere Passanten verpflichtet sind, eine "Gefahrmeldung" -- also einen Notruf -- abzusetzen. Siehe dazu auch "Gefahrmeldung § 29 Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg.
Stellt sich am Ende heraus, dass kein Einsatzgrund vorhanden war, aber Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Polizei (wie auch in diesem Fall) angerückt sind, entstehen für den Anrufer selbstverständlich keine Kosten.

